Skibautechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Skierzeuger*in

English: Ski construction technology

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Skibautechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Skibautechnikerin" bzw."Skibautechniker" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, in Fertigungshallen, usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung
p>Die Höhere Technische Lehranstalt (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschließlich Fachgespräch)

Beschreibung

Die HTL für Kunststoff- und Umwelttechnik vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor.

Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaften usw. berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Werkstoff- und Fertigungstechnik, Kunststoffverarbeitung und Automatisierungstechnik, Technische Mechanik und Maschinenelemente, Konstruktion und Produktentwicklung, Chemie und Umwelttechnik, Produktionstechnik.

Spezialisierung:
Höhere Technische Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten.
Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Labors und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundeslehranstalt Kapfenberg
Viktor-Kaplan-Straße 1
8605 Kapfenberg

Telefonnummer +43 (0)5 0248 069
E-Mail sekretariat@htl-kapfenberg.at
Internet https://www.htl-kapfenberg.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Luftfahrt - Aviation Technology

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Vertiefung Fachspezifische Informationstechnik
  • Vertiefung Erneuerbare Energien und Elektromobilität
  • Vertiefung Industrieelektronik
  • Vertiefung Automatisierungstechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Industrielle Informationstechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik

Höhere Lehranstalt für Kunststoff- und Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik (an der HTL Trieben)

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum)


Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien - Technologisches Gewerbemuseum (TGM)
Wexstraße 19-23
1200 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 / 331 26 -0
E-Mail info@tgm.ac.at
Internet https://www.tgm.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für:

  • Biomedizin- und Gesundheitstechnik
  • Elektronik und Technische Informatik
  • Elektrotechnik – Automatisierung
  • Elektrotechnik – Erneuerbare Energien
  • Informationstechnologie – Medientechnik
  • Informationstechnologie – Systemtechnik
  • Kunststofftechnik
  • Maschinenbau – Robotik und Smart Engineering
  • Maschinenbau – Fahrzeugtechnik
  • Maschinenbau – Anlagentechnik
  • Wirtschaftsingenieure - Betriebsinformatik
  • Wirtschaftsingenieure - Logistik
  • Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau
  • Aufbaulehrgang für:

    • Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik
    • Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau
    • Elektronik und Technische Informatik – Netzwerktechnik

    Aufbaulehrgang für Berufstätige für:

    • Mechatronik
    • Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Wirtschaftsingenieurwesen – Maschinenbau

    Kolleg für:

    • Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Elektronik und Technische Informatik - Netzwerktechnik
    • Wirtschaftsingenieure - Betriebsinformatik
    • Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

    Kollege für Berufstätige für:

    • Mechatronik
    • Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau
    • Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bzw. Mechatronik

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau

    Vorbereitungslehrgang für Wirtschaftsingenieure


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung