Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Uhrmacher*in
English: Watchmaker and clockmaker – Time measurement technician
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehre und Matura
- Lehrstellenbörsen
- Lehrbetriebsübersicht
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
- Lehrlingseinkommen
Ausbildung
Die Ausbildung zum*zur Uhrmacher*in und Zeitmesstechniker*in erfolgt im Rahmen einer dreieinhalbjährigen Lehre.
Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bietet vor allem die Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik an der HTL Karlstein (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Uhrmacherin - Zeitmesstechnikerin" bzw."Uhrmacher - Zeitmesstechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Bundesberufsschule für Uhrmacher
Raabser Straße 23
3822 Karlstein an der Thaya
Telefonnummer +43 (0)2844 / 202
E-Mail htl.karlstein@noeschule.at
Internet https://www.htl-karlstein.ac.at/
Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien
Telefonnummer +43 (0)1 / 4000 95212
E-Mail office.915015@schule.wien.gv.at
Internet https://www.cgg.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung an der Fachschule vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und eine mittlere technische Bildung und bereitet auf mittlere Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Voraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Kosten
siehe Zusatzinfo
Abschluss
Abschlussprüfung
Berechtigungen
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Beschreibung
Der Lehrplan der Fachschule für Bautechnik sieht neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutschb und Kommunikation, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaftliche Grundlagen etc.) berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Unternehmensführung, Konstruktion und Projektmanagement, Mechatronisch Systeme, Fertigungstechnik und Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik, Informationstechnik und Automatisierung, Betriebspraxis.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang in der unterrichtsfreien Zeit) verpflichtend, das 4. Ausbildungsjahr ist als Praxis-Ausbildung als Kombination zwischen Betriebspraktikum und Unterricht gestaltet und soll den Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.
Weitere Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- Zugang zur Meisterprüfung
- Zugang zu Kollegs
Zusatzinfo
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Kosten:
- Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
- An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Höhere Technische Bundeslehranstalt Karlstein
Raabserstraße 23
3822 Karlstein
Telefonnummer +43 (0)2844 / 202
E-Mail htl.karlstein@noeschule.at
Internet https://www.htl-karlstein.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mechatronik:
- Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung
- Ausbildungsschwerpunkt Innovative Energiesysteme
Fachschule für Mechatronik:
- Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Gebäudeautomation
Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung