Bootbauer*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Boatbuilder
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehre und Matura
- Lehrstellenbörsen
- Lehrbetriebsübersicht
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
- Lehrlingseinkommen
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Bootbauer*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Bootbauerin" bzw."'Bootbauer" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und Werkhallen und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule Kremsmünster
Kirchberg 8
4550 Kremsmünster
Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -35600
E-Mail bs-kremsmuenster.post@ooe.gv.at
Internet https://bs-kremsmuenster.ac.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Kurzbeschreibung
Die Fachschule für Bootsbau (Tischlerei) vermittelt Allgemeinbildung und eine fundierte technische Bildung und bereitet auf mittlere Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Voraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Kosten
siehe Zusatzinfo
Abschluss
Abschlussprüfung
Berechtigungen
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Beschreibung
Der Lehrplan sieht neben allgemeinbildenden Fächern (Deutsch und Kommunikation, Englisch, Geschichte und Politische Bldung, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaftliche Grundlagen berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Unternehmensführung, Möbel- und Innenausbau, Bautischlerei, Darstellen und Gestalten, Materialien und Technologien, Projektabwicklung, Betriebspraxis, Fertigungstechnik und Produktionsinformatik.
Fachschulen können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 4 Wochen außerhalb der Unterrichtszeiten vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang) verpflichtend. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.
Weitere Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- Zugang zur Meisterprüfung
- Zugang zu Kollegs
Zusatzinfo
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Kosten:
- Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
- An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Kosten:
- In öffentlichen Schulen ist kein Schulgeld zu bezahlen. Kosten können gegebenenfalls für Material, Arbeitskleidung, Exkursionen und insbesondere für eventuell notwendiges Wohnen in einem Internat oder einer Wohnung anfallen.
- an privaten Schulen ist zusätzlich Schulgeld zu bezahlen; die Höhe ist abhängig vom Anbieter
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Telefonnummer +43 (0)6134 / 82 14 -0
E-Mail office@htl-hallstatt.at
Internet https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Tischlerei
- Schulautonome Vertiefung Möbel- und Innenausbau
- Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Instrumentenbau - Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Bildhauerei/Tischlerei/Drechslerei/Instrumentenbau
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung